Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WAVE Marketing Agentur GmbH

AGB vom 01.12.2024

1. Grundsatz

Die WAVE Marketing Agentur GmbH (nachfolgend WAVE) bezweckt die Erbringung von Beratungs-,Schulungs- und Coachingsdienstleistungen sowie die Abwicklung aller damit zusammenhängenden Geschäfte (nachfolgend Dienstleistungen).

Durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (per Brief oder E-Mail) akzeptiert der Auftraggebende die vorliegenden AGBs. Diese finden Anwendung, soweit zwischen den Parteien keine abweichenden Vereinbarungen in Schriftform, per Brief oder E-Mail, getroffen worden sind.

2. Leistungserbringung

Ort und Zeit der Leistungserbringung ergeben sich jeweils aus der Offerte, wenn nicht explizit im Vertrag anders ausgewiesen. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung elektronisch an die vom Auftraggebenden angegebenen Adresse.

3. Vertragsdauerund Kündigung

Ein Vertrag wird entweder auf bestimmte oder unbestimmte Dauer geschlossen und beginnt mit dem im Vertrag fixierten Datum. Die Kündigung eines Vertrags mit unbestimmter Dauer ist WAVE jeweils auf Monatsende drei Monate vor dem gewünschten Kündigungstermin schriftlich mitzuteilen.

4. Preise und Zahlung

Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch, falls nicht anders vereinbart. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Bei Verträgen mit bestimmter Dauer wird WAVE dem Auftraggeber Preisänderungen mindestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich mitteilen. Bei Verträgen mit unbestimmter Dauer wird der Auftraggebende schnellstmöglich, jedoch maximal 60 Tage nach Beschluss der Preisänderung, schriftlich informiert.

Die Preiseverstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, exkl. gesetzlicher MWST. Allfällige Erhöhungen der Mehrwertsteuer gehen per Datum der Inkraftsetzung zu Lasten des Auftraggebers.

5. Nachträgliche Leistungen & Gebühren

Die folgenden Gebühren beziehen sich auf Leistungen, die nicht im Voraus vertraglich vereinbart wurden und die nachträglich ohne Anpassung des bestehenden Vertrages durchgeführt werden sollen. Die unten aufgeführten Gebühren automatisch in Rechnung gestellt.

Dies betrifft insbesondere die Erstellung, Verwaltung und Abrechnung von kostenpflichtigen Werbekampagnen auf Social Media Plattformen. Für diese Leistungen wird eine einmalige Einrichtungspauschale in Höhe von 20% des Werbebudgets berechnet, sofern nicht bereits im Vertrag besondere Konditionen für diese Leistungen vereinbart wurden.

Zusätzlich fällt eine monatliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 5% des monatlichen Werbebudgets an, die die laufende Betreuung und Optimierung der Kampagnen beinhaltet. Sollte der Auftraggeber keine eigene Kreditkarte für die Abrechnung hinterlegen, erhöht sich diese Gebühr auf 10%, um den zusätzlichen Verwaltungs- und Abrechnungsaufwand abzudecken. Diese monatliche Gebühr gilt für die gesamte Laufzeit der Kampagne.

Werden nachträglich zusätzliche Leistungen wie Grafik- und Designanpassungen (z.B. für Social Media oder Printmaterialien), zusätzliche Beratungen oder Strategie-Workshops (z.B. zur kurzfristigen Neuausrichtung von Kampagnen) oder spontane Schulungen und Trainings (z.B. zu Themen wie SEO oder CMS-Anwendung) notwendig, wird der Mehraufwand auf Stundenbasis zu CHF 130.95 (exkl. MwSt.) verrechnet. In diesem Fall informiert WAVE den Auftraggeber vor-gängig über die anfallenden Kosten.

6. Erweiterte Servicezeiten & Abrechnung

Für Dienstleistungen, die ausserhalb der regulären Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (09:00-17:00 Uhr) erbracht werden, gilt ein Stundenansatz von CHF 130.95. Die Verrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt, wobei die minimale Verrechnungsdauer eine Viertelstunde (CHF 32.75) beträgt.

Um Kosten planbar zu halten, gilt eine monatliche Kostenobergrenze. Diese beträgt standardmässig CHF 654.75, was 5 Stunden entspricht. Es besteht die Möglichkeit, das Kostendach individuell anzupassen. Es kann sowohl erhöht werden, um zusätzliche Kapazitäten für dringende Anfragen zu schaffen, als auch auf CHF 0 gesetzt werden, wenn keine Bearbeitung von Anfragen ausserhalb der Geschäftszeiten gewünscht ist. In letzterem Fall werden Anfragen erst ab Montag 09:00 Uhr bearbeitet. Sollte das vereinbarte Kostendach in einem Monat erreicht werden, informiert WAVE den Kunden frühzeitig und führen weitere Arbeiten nur nach ausdrücklicher Vereinbarung durch.

Mit jeder Rechnung wird eine detaillierte Übersicht über die im Abrechnungszeitraum geleisteten Stunden mitgesendet. Diese Übersicht enthält eine genaue Auflistung der geleisteten Tätigkeiten und wird automatisch und ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt.

7. Gewährleistung

WAVE gewährleistet, zum Gebrauch und Vertrieb der in den Dienstleistungen enthaltenen Drittleistungen wie Konzepte, Methoden, Modelle, Informationen, Daten oder Analysen berechtigt zu sein. Zudem erklärt WAVE, dass nur Drittleistungen zur Herstellung der Dienstleistungen benutzt werden, die nach eigener Einschätzung eine hohe Validität besitzen. Für die Richtigkeit dieser Drittleistungen übernimmt WAVE jedoch keine Gewähr. WAVE erklärt, dass alle Dienstleistungen mit grösstmöglicher Sorgfalt und im Sinne des Auftraggebenden erstellt werden.

8. Eigentum und Urheberrecht

Das geistige Eigentum und sämtliche Urheberrechte der erbrachten Dienstleistungen und den darin enthaltenen Informationen, Konzepten, Auswertungen und Verfahren verbleiben bei WAVE bzw. bei allenfalls beigezogenen Dritten.

9. Nutzungsrechte

Durch die erbachten Dienstleistungen erhält der Auftraggebende ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht zum eigenen internen Gebrauch. Als interner Gebrauch im Sinne dieser AGBs gilt der Gebrauch innerhalb einer juristischen Person, innerhalb konzernmässig verbundener Gesellschaften des Privatrechts oder innerhalb einer öffentlich-rechtlichen Verwaltungseinheit. Als Gebrauch gilt insbesondere die Vervielfältigung, die Auswertung und Anpassung bezogener Informationen für eigene Bedürfnisse und das Verbinden mit eigenen Daten, Berichten, Produkten und dergleichen.

Der Auftraggebende hat ausserdem das ausschliessliche Recht, die Arbeitsergebnisse auf sämtliche Arten zu nutzen. WAVE behält jedoch alle Rechte an den vor Beginn der Dienstleistungserfüllung in ihrem Besitz befindlichen Informationen, wie insbesondere Konzepte, Methoden, Modelle, Vorgehensweisen, Instrumente, Informationen, Daten oder Analysen.

Der Auftraggebende räumt WAVE ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der von ihm im Rahmen des Auftrags an WAVE übergebenen Informationen ein.

Das Recht von WAVE bzw. des Auftraggebenden, Ideen, Konzepte, Know-how oder Verfahrensweisen weiter zu verwenden, welche die vertraglichen Leistungen betreffen und im Laufe der Zusammenarbeit zum allgemeinen Know-how ihrer jeweiligen Mitarbeitenden werden, bleibt unberührt, soweit hierdurch keine Schutzrechte von WAVE oder des Auftraggebenden oder eines Dritten verletzt oder vertrauliche Informationen (z.B. Geschäftsgeheimnisse) unbefugt offenbart werden.

Die Regelung dieses Abschnitts gilt ungeachtet der Urheberrechtsfähigkeit der Leistungen, Daten und Informationen.

10. Veröffentlichung von Informationen und Daten

Der Auftraggebende erklärt, von WAVE gelieferte Informationen und Daten nicht in ursprünglicher Form zu veröffentlichen, sondern höchstens in aggregierter (bearbeiteter oder veränderter) Form. Daten gelten als aggregiert und/oder bearbeitet, wenn es nicht möglich ist, die ursprünglich von WAVE gelieferten Daten zu erkennen, erneut zu berechnen oder weiter zu verwenden. Jede andere Publikation bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von WAVE.

Als Quellenangabe für die Informationen und Daten ist «WAVE Marketing Agentur» zu nennen. WAVE erhält von jeder Publikation unaufgefordert ein Belegexemplar. Als Publikation gelten auch Präsentationen, interne Berichte, Forschungs- und Prüfungsarbeiten.

Der Auftraggebende verpflichtet sich, die von WAVE angebrachten Schutzrechtsvermerke auf den vollständigen oder auszugsweisen Kopien von Grafiken, Tabellen und dergleichen anzubringen bzw. beizubehalten.

11. Weitergabe von Informationen und Daten

WAVE und der Auftraggebende verpflichten sich, durch entsprechende Instruktionen, Vereinbarungen oder andere geeignete Vorkehrungen sicherzustellen, dass die in den Produkten enthaltenen Informationen und Daten nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Nicht als unberechtigte Dritte gelten die in Ziff. 7 der AGBs genannten konzernmässig verbundenen Gesellschaften. WAVE und der Auftraggebende ergreifen namentlich die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen, um Informationen und Daten vor Preisgabe, Zugriff, Diebstahl oder Missbrauch zu schützen.

12. Geheimhaltung und Datenschutz

WAVE und der Auftraggebende anerkennen, dass im Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen enthaltene oder bearbeitete Informationen und Daten allenfalls Berufsgeheimnissen unterstehen können und zudem entsprechend den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln sind.

13. Haftungsbeschränkung

Soweit gesetzlich zulässig, schliesst WAVE jede Haftung für Folgeschäden, ausgenommen bei absichtlicher Schädigung, aus. Im Übrigen ist die Haftung von WAVE für unmittelbare und mittelbare Schäden beschränkt auf den vom Auftraggebenden für die Dienstleistung bezahlten Betrag.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Basel-Stadt.

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